OLDTIMER Mercedes Benz 380SL Cabrio, BJ 1985
Für Fahrten zurück in die Vergangenheit oder besondere Anlässe (Hochzeit, Shooting, Jubiläum, etc.) bietet sich der Oldtimer-Klassiker Mercedes Benz SL380 bestens an. Mit einem schnurrenden V8 Motor bekommt man ein einzigartiges Fahrerlebnis, offen oder mit Hardtop in Wagenfarbe. Immer wieder ein Hingucker.
Informationen
- 120kW/164 PS
- Hubraum 3893cm³
- V8 Motor
- Radio/CD- Player
- Hardtop in Wagenfarbe
- Tempomat
- Automatik
- ABS
- Servolenkung
- Klimaanlage
- Windschott
- Lederausstattung
- Elektrische Fensterheber
- Elektrische-Stabantenne
- Getönte Windschutzscheibe
- Zentralverriegelung für Türen/Kofferraum/Tankdeckel
- Farbe grau
- Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten
- ÖAMTC Schutzbrief
AGB – OLDTIMER, Stand 03.12.2017
- Allgemeines
Die Firma MIET-MOBIL, Inhaberin Frau Petra Steiner, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß dem im Mietvertrag angeführten und nachfolgenden Bedingungen, die der im Mitvertrag genannte Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich Angaben im Mietvertrag und diese Vertragsbedingungen, Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag elektronisch weiterverarbeitet werden. Jeder Unterzeichner dieses Vertrages (Mieter, Fahrer) haftet neben der natürlichen oder juristischen Person, für die er diesen Vertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, das Mietfahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben.
- Reservierung
Wenn der Mietvertrag beidseitig unterzeichnet und eine Anzahlung des Mieters in der Höhe von 30% des Gesamtmietzinses geleistet wurde, wird das Mietfahrzeug verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist mindestens 2 Wochen vor Übergabe auf unser Konto zu überweisen.
- Mietpreis
Die Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung durch den Mieter ist gültig. Im Preis ist die Mwst. und Haftpflichtversicherung bereits enthalten.
- Kaution
Die Kaution beträgt EUR 1.500,- und ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen. Die Kaution soll sicherstellen, dass der Mieter das Fahrzeug so retourniert, wie er es erhalten hat. Bei unbeschädigter und vollständiger Fahrzeugrückgabe erhalten Sie diese in vollem Umfang zurück. Bei kleineren Schäden wie zB. Dellen oder Kratzer bis 20mm oder Verletzungen der Felgen und Reifen durch Randsteinberührungen, kann ein Pauschalbetrag von EUR 200,- bis EUR 400,- von der Kaution einbehalten werden. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftungsansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel.
- Mietvoraussetzung
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre und der Fahrer muss mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheines der Klasse B sein. Der Fahrer darf weder durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Müdigkeit, Krankheit, Sehschwäche oder sonstige Umstände fahrtechnisch beeinträchtigt sein. Wir sind berechtigt eine Person aufgrund der oben genannten Gründe als Fahrer abzulehnen. Dieser Fall wird vertraglich als Nichterscheinen gewertet und der bezahlte Preis wird nicht rückerstattet. Da eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht immer erkennbar ist, übernehmen wir keinerlei Haftung, falls wir solch einen Zustand übersehen.
- Einmalige Zusatzkosten
Die gesetzliche Vertragsgebühr in Höhe von 1% wird über den Mietvertrag verrechnet.
- Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter
Stornierungen innerhalb von 5 Tagen vor Mietbeginn werden mit 30% Stornogebühren verrechnet. Innerhalb von 24h sind 75% Stornogebühr zu bezahlen (das Wetter hat keinen Einfluss auf diese Regel). Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird der volle Preis verrechnet. Jedenfalls verrechnen wir bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,–
- Stornierung des Mietvertrages durch den Vermieter
Wird die Vermietung des Fahrzeuges durch unvorhersehbare Umstände
(zB. Beschädigung, Nichtrückgabe des Mietfahrzeuges durch Vormieter, Elementarschäden durch Unwetter oder ähnlicher schwerwiegender Ereignisse bzw. höhere Gewalt) unmöglich, so hat der Vermieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der bereits überwiesene Mietzins rückerstattet. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.
- Fahrzeugausstattung
Das Mietfahrzeug ist mit Tempomat, Automatikgetriebe, Ledersitzen, Radio/CD Player und Klimaanlage ausgestattet.
- Übergabe des Mietfahrzeuges
Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges erhalten Sie eine ausführliche Einweisung und alle wichtigen Informationen über die gesamte Technik des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird in einem einwandfreiem, sauberen, vollgetanktem und betriebssicheren Zustand übergeben. Alle bei der Übernahme ohne genaue fachgerechte Untersuchung, erkennbare Schäden muss der Mieter unmittelbar nach der Übergabe bekannt geben, sonst haftet er für die Kosten aus Beweis – und Aufklärungsproblemen.
- Gebrauchsbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mitsamt Ausstattung sorgsam, sachgerecht und unter Einhaltung der vertraglichen, gesetzlichen Bestimmungen und sonstiger Rechtsvorschriften zu benutzen und es in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang (unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung) an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Zeit zurück zu stellen. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind Türen und Fenster, sowie beim Cabrio das Verdeck, verschlossen zu halten. Die Türen müssen versperrt, und die Alarmanlage, soweit vorhanden, aktiviert sein. Wenn sich Funktionsstörungen abzeichnen oder bei erkennbaren Beschädigungen darf das Mietfahrzeug nicht weiterbenutzt werden um Folgeschäden zu vermeiden.
- Gebrauchsverbot
Das Auto darf vom Mieter nicht an Dritte weitergegeben werden! Das Auto darf nicht für Rennen, Wett- oder Testfahrten oder sonstiger sportlichen Veranstaltungen, zum Transport von Tieren, illegalen Substanzen, Waffen oder Gütern die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung des Fahrzeuges führen könnte benutzt werden. Weiters ist das Mietfahrzeug nicht zum Abschleppen oder Ziehen von Gegenständen geeignet. Es sind keine Auslandsfahrten und Fahrten auf nicht asphaltierten Straßen bzw. im Gelände erlaubt. Übermäßiger, nicht normalen Abnutzung entsprechender Reifenverschleiß, wie durch Burnouts etc. verursacht, ist verboten! Bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges wird die Profiltiefe der Reifen gemessen. Sollte die Differenz der beiden Messungen nicht dem üblichen Verschleiß der gefahrenen Kilometer entsprechen, wird eine Summe zwischen EUR 100,- und dem Reifen Neupreis, je nach Grad der übermäßigen Abnutzung, von der Kaution einbehalten.
- Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
- Rauchen
In allen Mietfahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot!
Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor die Kaution einzubehalten.
- Essen und Trinken
Das Essen und Trinken ist im Fahrzeug nicht gestattet.
- Versicherung
Das Mietfahrzeug ist nur Haftpflicht versichert, es besteht keine Kasko und somit gibt es auch keine beschränkte Haftung. Der Selbstbehalt beträgt EUR 300,-.
Alle Schäden, die vom Mieter/Fahrer verursacht werden und von der Versicherung nicht abgedeckt werden, müssen in voller Höhe bezahlt werden. Im Fahrzeug befindliche Gegenstände des Mieters oder von ihm mitgeführter Personen sind nicht versichert.
- Mehrkilometer
Die Kilometerpauschale beträgt 250 KM pro Tag. Mehrkilometer werden mit
EUR 1,20 pro KM verrechnet.
- Gesetzesübertretungen, Umbuchungs- und Manipulationsgebühr
Der Mieter verpflichtet sich, alle bei der Handhabung des gemieteten Fahrzeuges einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Zoll- und Polizeibehörden) genau zu beachten und allen behördlichen Anordnungen in diesem Zusammenhang Folge zu leisten. Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen.
Pro Weiterverrechnung, Strafmandaten, Mautgebühren, Schadenabwicklungen und Änderungen im Mietvertrag verrechnen wir EUR 25,- im selben Buchungsjahr.
Mahngebühren werden mit EUR 5,- pro Mahnung berechnet.
- Beschädigung bzw. Unfälle
Für allfällige Beschädigungen des Mietfahrzeuges haftet der Mieter zu 100%. Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist umgehend an den Vermieter zu melden. Es dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Falls eine Reparatur durchgeführt wird, ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt eine bestätigte Werkstattrechnung vorzulegen. Ein Ersatz von Miettagessätzen wird nicht gewährt. Für Schäden an Personen oder an gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder mitfahrenden Personen entsteht, haftet der Mieter zu 100%. Bei Unfällen jeglicher Art, oder Einbruch in das Fahrzeug muss ein Unfallbericht und eine vollständige Schadensmeldung ausgefüllt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren und bei der Polizei eine Anzeige zu machen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust). Gegnerische Ansprüche dürfen niemals anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per E-mail zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Es wird für eine etwaige Entwendung von Gegenständen aus dem Fahrzeug keine Haftung seitens des Mieters übernommen. Somit haftet der Mieter für Schäden jeglicher Art. Falls der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt wird, ist der Vermieter nicht verpflichtet ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder eine Minderung der Mietgebühr zu gewähren. Bei Diebstahl oder Totalschaden sind
EUR 30.000,- (lt. Wertgutachten) innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
- Reinigung
Das Mietfahrzeug ist innen und außen im gereinigten Zustand zu retournieren. Das Fahrzeug darf nicht durch die Waschstrasse fahren. Falls dem nicht nachgekommen wird, wird eine Innenreinigung mit EUR 80,-, eine Außenreinigung mit EUR 30,- bzw. bei extremen Verschmutzungen (dazu zählt auch Verschmutzung durch Rauch) nach Aufwand verrechnet
Wir behalten uns das Recht vor, bei einem sehr stark verschmutzten Fahrzeug die gesamte Kaution einzubehalten um eventuell erst später sichtbare Schäden abdecken zu können.
- Rückgabe des Mietfahrzeuges
Abhol- und Rückgabeort ist der Firmenstandort. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei Verspätung verrechnen wir pro Stunde EUR 50,-., bei mehr als 3h unentschuldigter bzw. nicht gemeldeter Verspätung wird eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gemacht. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietzins-Rückzahlung. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug einwandfrei, sauber, vollgetankt und gewaschen zu retournieren. Wenn der Tank nicht voll retourniert wird, wird anhand der Tankanzeige die fehlende Treibstoffmenge ermittelt und mit EUR 2,- per Liter verrechnet.
- Zahlungsverzug
Bei offenen Forderungen wird eine Verzinsung von 3,5% ab dem Fälligkeitsdatum verrechnet. Jede Mahnung wird mit EUR 5,- verrechnet.
- Haftungsausschluss
Die Firma MIET-MOBIL kann durch den Mieter, Fahrer, Beifahrer oder dritte Personen nicht haftbar gemacht werden, außer es liegt eine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
- Datenschutz
Persönliche Daten der Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und finden nur intern Verwendung!
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine Daten verarbeitet werden und zu Zwecken der Buchhaltung, Eigenwerbung etc. zur Verarbeitung weitergegeben werden dürfen.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Graz (Steiermark)
Preise
1 Stunden | € 150,00 inkl. 50 km |
4 Stunden | € 290,00 inkl. 150 km |
1 Tag | € 490,00 inkl. 250 km |
1 Wochenende (Freitag-Montag) | € 690,00 inkl. 400 km |
1 Woche | € 890,00 inkl. 600 km |
Zusatzkosten Oldtimer
Mehrkilometer | € 1,20 |
Kaution | € 1500,00 |
SB Haftpflicht | € 300,00 |