OLDTIMER, AC Cobra Mohr 427, BJ 1989
143kW/194 PS, Hubraum 3474cm³, V8 Motor
Ein seltenes Vergnügen und eine britische Legende mit besonderem Fahrgefühl. Der V8 Motor bietet ein unvergleichbares Kribbeln bei jeder Ausfahrt. Mit Stil und Charme in der Farbe der Liebe unterwegs.
Informationen
- 143kW/194 PS
- Hubraum 3474cm³
- 3,6 Liter – V8 Motor
- Radio/CD- Player
- Soundsystem
- Schalensitz Leder
- H-Gurte
- Persenning Verdeck Stoff
- Farbe rot
- Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten
- ÖAMTC Schutzbrief
AGB – Wohnmobile, Stand 03.12.2017
Allgemeines
Die Firma MIET-MOBIL, Inhaberin Fr. Petra Steiner, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß dem im Mietvertrag angeführten und nachfolgenden Bedingungen, die der im Mitvertrag genannte Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich Angaben im Mietvertrag und diese Vertragsbedingungen, Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag elektronisch weiterverarbeitet werden. Jeder Unterzeichner dieses Vertrages (Mieter, Fahrer) haftet neben der natürlichen oder juristischen Person, für die er diesen Vertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, das Mietfahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben.
Reservierung
Wenn der Mietvertrag beidseitig unterzeichnet und eine Anzahlung des Mieters in der Höhe von 30% des Gesamtmietzinses geleistet wurde, wird das Mietfahrzeug verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist mindestens 4 Wochen vor Übergabe auf unser Konto zu überweisen.
Mindestmietdauer / Mietpreise
Für jede Saison beträgt die Mindestmietdauer grundsätzlich 7 Tage (Freitag bis Freitag). Bei geringerer Mietdauer in der Vor- und Nachsaison wird der Hauptsaisontarif verrechnet. Wintercamping auf Anfrage. Die Mietpreise sind entsprechend Vor-, Nach- und Hauptsaison bei der detaillierten Beschreibung der Mietfahrzeuge nachzulesen.
Kaution
Die Kaution bei Wohnmobilen beträgt EUR 1.500,- und ist 14 Tage vor Mietantritt zu überweisen bzw. in bar bei Übergabe zu hinterlegen. Die Kaution soll sicherstellen, dass der Mieter das Fahrzeug so retourniert, wie er es erhalten hat. Bei unbeschädigter und vollständiger Fahrzeugrückgabe erhalten Sie diese in vollem Umfang zurück. Liegt eine Beschädigung vor, kann die Kaution zur Abdeckung vom Selbstbehalt der Kaskoversicherung einbehalten werden. Weiters kann die Kaution auch bei Schäden, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind, bzw. die genaue Höhe nicht ermittelt werden kann zur Gänze einbehalten werden. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftungsansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel.
Mietvoraussetzung
Das Mindestalter beträgt 23 Jahre und mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz eines Führerscheines der Klasse B sein. Das Maximal Gewicht von 3,5 Tonnen darf nicht überschritten werden. Das Mietfahrzeug darf nur zu campingüblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Einmalige Zusatzkosten
Pro Mietfahrzeug wird eine Servicepauschale (Gas, WC-Konzentrat, Über/Rücknahme und Einweisung) von EUR 100,- verrechnet. Weiters wird die gesetzliche Vertragsgebühr in Höhe von 1% über den Mietvertrag verrechnet.
Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter
Bis 6 Wochen vor Mietbeginn eine Stornogebühr von 40%
Bis 3 Wochen vor Mietbeginn eine Stornogebühr von 70%
Bis 2 Wochen vor Mietbeginn eine Stornogebühr von 90%
2 Wochen bis zum Übergabetag eine Stornogebühr von 100%
Jedenfalls verrechnen wir bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von
EUR 40,–
Stornierung des Mietvertrages durch den Vermieter
Wird die Vermietung des Fahrzeuges durch unvorhersehbare Umstände
(zB. Beschädigung, Nichtrückgabe des Mietfahrzeuges durch Vormieter, Elementarschäden durch Unwetter oder ähnlicher schwerwiegender Ereignisse unmöglich, so hat der Vermieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der bereits überwiesene Mietzins rückerstattet. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.
Fahrzeugausstattung
Alle Mietfahrzeuge sind mit einem Bad mit Dusche/WC, Sitzecke, Küchenblock mit 2-3 Gaskochstellen, Kühlschrank mit integriertem Tiefkühlfach, gemütliche Betten, einer Heizung für Innenraum und Wasser, Stauräume, Klimaanlage im Fahrerhaus, Stromkabel, Adapter, Vorzeltmatte, Tisch mit 2 Sessel, Gas und WC-Chemie, Verbandskasten, 2 Warnwesten und ein Pannendreieck ausgestattet. Außerdem verfügen alle Fahrzeuge zusätzlich über Fahrradträger, Markise, Navigationssystem und Rückfahrkamera und eine Autobahnvignette für Österreich.
Geschirr, Besteck und Kochutensilien für 4 Personen sind separat für EUR 45,-buchbar.
Übergabe des Mietfahrzeuges
Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges erhalten Sie eine ausführliche Einweisung und alle wichtigen Informationen wie zB. Küchen-, Heizung- und Badezimmerbenutzung, das Ausleeren der Toilette/Wassertank und die gesamte Technik des Fahrzeuges. Die Übergabe findet grundsätzlich frühestens um 15 Uhr statt. Das Fahrzeug wird in einem einwandfreiem, sauberen, vollgetanktem und betriebssicheren Zustand übergeben.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich gestattet. Jedoch wird eine Reinigungspauschale von EUR 50,– pro Haustier verrechnet.
Rauchen
In allen Mietfahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot!
Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor die Kaution einzubehalten.
Versicherung
Alle Mietfahrzeuge sind Haftpflichtversichert mit einem Selbstbehalt von EUR 300,-.
Ebenso sind die Fahrzeuge Vollkasko versichert mit einem Selbstbehalt von
EUR 1.440,- je Schadensfall. Sollte durch nicht ordnungsgemäße Unfallprotokollierung oder ähnlichem eine Übernahme des Schadens durch die Versicherung verweigert werden, so haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden. Der Versicherungsschutz gilt nur für EU Länder.
Mehrkilometer
Die Kilometerpauschale beträgt 320KM pro Tag. Mehrkilometer werden mit
EUR 0,32 pro KM verrechnet.
Gesetzesübertretungen, Umbuchungs- und Manipulationsgebühr
Der Mieter verpflichtet sich, alle bei der Handhabung des gemieteten Fahrzeuges einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Zoll- und Polizeibehörden) genau zu beachten und allen behördlichen Anordnungen in diesem Zusammenhang Folge zu leisten. Falls jedoch das Fahrzeug beschlagnahmt werden sollte, haftet der Mieter für alle anlaufenden Kosten sowohl für das Fahrzeug als auch für alle entstehenden Ausfälle und rechtlichen Vertretungen des Vermieters. Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen. Pro Weiterverrechnung, Strafmandaten, Mautgebühren, Schadenabwicklungen und Änderungen im Mietvertrag verrechnen wir EUR 25,- im selben Buchungsjahr. Mahngebühren werden mit EUR 5,- pro Mahnung berechnet.
Beschädigung bzw. Unfälle
Für allfällige Beschädigungen des Mietfahrzeuges, insoweit diese nicht durch die Vollkasko-Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter zu 100%. Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist umgehend an den Vermieter zu melden. Für Reparaturen die sofort in einer Fachwerkstätte durchgeführt werden müssen, ist vorher mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Dem Vermieter ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt eine bestätigte Werkstattrechnung vorzulegen. Ein Ersatz von Miettagessätzen wird nicht gewährt. Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet auch für Schäden, die während des Mietverhältnisses durch andere Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, verursacht werden. Für Schäden an Personen oder an gemieteten Fahrzeug , welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder mitfahrenden Personen entsteht, haftet sofern durch die Vollkaskoversicherung nicht Schadenersatz geleistet wird, der Mieter zu 100%. Bei Unfällen jeglicher Art, oder Einbruch in das Fahrzeug muss ein Unfallbericht und eine vollständige Schadensmeldung ausgefüllt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren und bei der Polizei eine Anzeige zu machen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust). Gegnerische Ansprüche dürfen niemals anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per E-mail zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Sollte das Fahrzeug durch Unfall so stark beschädigt worden sein, dass an die Fortsetzung der Reise nicht gedacht werden kann, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet die Rückreise zu vergüten.
Es wird für eine etwaige Entwendung von Gegenständen aus dem Fahrzeug keine Haftung seitens des Mieters übernommen. Bei Fahrten in außereuropäische oder Krieg führende Länder besteht kein Haftpflicht- bzw. Vollkaskoschutz. Somit haftet der Mieter für Schäden jeglicher Art. Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Reinigung
Das Mietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand zu retournieren. Alle Schränke/Staukästen, Küche, Waschraum, WC, Führerhaus und Fußboden sind zu reinigen. Das Chemie-WC ist zu entleeren und auszuspülen. Keine aggressiven Reinigungsmittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit Spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen und durch keine Waschstrasse fahren. Falls dies nicht nachgekommen wird, wird eine Innenreinigung mit EUR 100,-, eine Außenreinigung mit EUR 50,- und die Entleerung des Chemie-WC´s mit EUR 90,- bzw. bei extremen Verschmutzungen nach Aufwand verrechnet
Wir behalten uns das Recht vor, bei einem sehr stark verschmutzten Fahrzeug die gesamte Kaution einzubehalten um eventuell erst später sichtbare Schäden abdecken zu können.
Rückgabe des Mietfahrzeuges
Die Rückgabe findet grundsätzlich bis spätestens 10 Uhr statt. Bei verspäteter Rückgabe verrechnen wir pro Stunde EUR 100,-. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietzins-Rückzahlung. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug einwandfrei, sauber, vollgetankt, entleert und gewaschen zu retournieren. Bei fehlenden Tankinhalt verrechnen wir den Tagespreis.
Zahlungsverzug
Bei offenen Forderungen wird eine Verzinsung von 3,5% ab dem Fälligkeitsdatum verrechnet. Jede Mahnung wird mit EUR 5,- verrechnet.
Haftungsausschluss
Die Firma MIET-MOBIL kann durch den Mieter, Fahrer, Beifahrer oder dritte Personen nicht haftbar gemacht werden, außer es liegt eine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
Datenschutz
Persönliche Daten der Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und finden nur intern Verwendung!
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine Daten verarbeitet werden und zu Zwecken der Buchhaltung, Eigenwerbung etc. zur Verarbeitung weitergegeben werden dürfen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Graz (Steiermark)
Preise
4 Stunden | € 490,00 inkl. 150 km |
1 Tag | € 790,00 inkl. 250 km |
1 Wochenende (Freitag-Montag) | € 1250,00 inkl. 400 km |
1 Woche | € 2100,00 inkl. 600 km |
Zusatzkosten Oldtimer
Mehrkilometer | € 1,20 |
Kaution | € 1500,00 |
SB Haftpflicht | € 300,00 |